Herzlich willkommen auf der Homepage der Ergotherapiepraxis Kopp & Frank !

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Praxisarbeit vorstellen. Wir möchten Sie über unser Konzept, unsere Spezialisierungen und Weiterentwicklungen informieren. Die Praxis in Hochspeyer wurde 1992 eröffnet.1999 kam aus Raumgründen die Praxis in Enkenbach-Alsenborn dazu.


Hochspeyer

Praxis für Ergotherapie
M. Kopp & H. W. Frank
Hauptstraße 130
67691 Hochspeyer
Tel. 06305 - 1891
Fax 06305 - 1811
email: ergo.kofra@gmx.de
Lageplan

Enkenbach

Praxis für Ergotherapie
H. W. Frank & M. Kopp
Bergstraße 3
67677 Enkenbach-Alsenborn
Tel. 06303 - 984586

Lageplan


Anmeldung: Bitte melden Sie sich telefonisch in Hochspeyer an. Konsultieren Sie bitte vorher Ihren Arzt.

Telefonzeiten: Für Anmeldungen, Absagen und sonstige Informationen stehen Ihnen unsere Bürofachkräfte täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung, ansonsten sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter.

Parkplätze: Sind direkt vor unseren Praxen vorhanden

Zug- bzw. Busverbindungen: Der örtliche Bahnhof sowie mehrere Bushaltestellen sind weniger als 5 Minuten Gehzeit entfernt.

Verordnungsmodalitäten: Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage.
Sie ist ein eigenständiges Behandlungsverfahren mit eigener Befunderhebung und eigenen Behandlungsmethoden.
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Absprache in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend für die Verordnung sind die Heilmittelrichtlinien vom 1.7.2004 zwischen Berufsverbänden der Leistungserbringer und den gesetzlichen Krankenkassen.
Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden. Spezielle Verordnungsbögen werden vom Arzt ausgefüllt, wobei folgende Behandlungsformen verordnet werden können:

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (vorwiegend bei Kindern)
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Behandlung auf neuropsychologischer Grundlage / Hirnleistungstraining
Falls medizinisch notwendig erfolgen die Behandlungen als Hausbesuch. Neben Einzelbehandlungen können nach Absprache auch Gruppenbehandlungen indiziert sein. Dies muss besonders vermerkt werden.
Kinder sind in der Regel von Zuzahlungen befreit. Die gesamten Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Für Erwachsene Patienten gelten die gesetzlichen Regelungen seit 01.01.2004.